Herzlich Willkommen!

Ich habe mich darauf festgelegt, meine Mandanten ausschließlich in den Bereichen des Steuerstrafrechts / Steuerrechts und des Insolvenzrechts / Insolvenzstrafrechts zu vertreten. Ich habe mich auf diese Schwerpunkte fokussiert, weil diese Rechtsgebiete untrennbar miteinander verbunden sind. Eine kompetente Beratung in dem einen Rechtsgebiet ist nur möglich, wenn auch das andere Rechtsgebiet beherrscht wird.

Steuerstrafrecht / Steuerrecht

  • Im Rahmen von Steuerstrafverfahren vertrete ich meine Mandanten sowohl im Besteuerungsverfahren wie auch in dem dazugehörigen Strafverfahren. Eine zufriedenstellende Lösung im strafrechtlichen Verfahren ist nur möglich, wenn Ihre Ziele im Besteuerungsverfahren durchgesetzt werden.
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  • Im Bereich des Steuerrechts vertrete ich meine Mandanten ausschließlich im Rahmen von Betriebsprüfungen sowie bei streitigen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung, d.h. in Einspruchs- und Klageverfahren vor den Finanzgerichten. Eine besondere Kompetenz habe ich mir dabei im Bereich des Steuerrechts in der Insolvenz erarbeitet.
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Insolvenzrecht / Isolvenzstrafrecht

  • Im Bereich des Insolvenzrechts vertrete ich ausschließlich Unternehmer, Freiberufler sowie Geschäftsführer und Vorstände von Gesellschaften. Da ich nicht als Insolvenzverwalter tätig bin, besteht kein kollegialer Interessenkonflikt mit Insolvenzverwaltern. So kann ich Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter mit voller Kraft durchsetzen.Darüber hinaus verteidige ich meine Mandanten im Bereich des Insolvenzstrafrechts. Meine Doppelqualifikation als Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Strafrecht kommt meinen Mandanten dabei besonders zugute.
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Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: +49 (0)211 – 159 66 250